Höhe und Voraussetzungen für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Was müssen Gründer*innen beim Antrag auf Gründungszuschuss beachten, und wer kann überhaupt einen Antrag stellen? Hier haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Von Gründer*innen und Gründungsinteressierten werden wir immer wieder auf den Gründungszuschuss angesprochen, und mit unseren Gründungscoachings und Beratungen unterstützen wir Gründer*innen regelmäßig dabei, den Gründungszuschuss zu beantragen. Deswegen haben wir hier die aus unserer Sicht relevantesten Informationen für Sie zusammengestellt.
Anspruch auf Gründungszuschuss
Das Wichtigste vorab: Der Gründungszuschuss ist eine „Kann-Leistung“ – sofern man die Voraussetzungen erfüllt, kann man den Zuschuss beantragen und die Agentur für Arbeit kann den Gründungszuschuss bewilligen. Man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Zuschuss auch bewilligt wird. Entscheidend ist also eine gute Vorbereitung des Antrags.
Höhe der Förderung
Bei Bewilligung des Gründungszuschusses erhält der / die Gründer*in ab dem Tag der Gewerbeanmeldung weitere 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes gezahlt.
Zusätzlich werden monatlich weitere 300 Euro gezahlt für die Deckung der Sozialversicherungsbeiträge, denn ab Tag 1 der Selbständigkeit müssen die Gründer*innen alleine für ihre Krankenversicherung sorgen.
Weiterhin kann nach Ablauf der 6 Monate eine sogenannte „Aufbauförderung“ beantragt werden, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit nachgewiesen wird. Im Rahmen dieser Förderung werden bei Bewilligung weitere 9 Monate lang 300 Euro gezahlt.
Für das ALG 1 liegt die Obergrenze aktuell bei rd. 2.400 Euro pro Monat, die maximale Förderung aus dem Programm „Gründungszuschuss“ liegt somit bei (6*(2.400+300) + 9*300) = 18.900 Euro. Die individuelle Höhe richtet sich natürlich nach dem ALG I. Aber auch wenn man das Maximum nicht erreicht, ist der Gründungszuschuss immer lohnenswert.
Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mit dem Gründungszuschuss soll die Gründung aus ALG I heraus gefördert werden. Grundvoraussetzung für den Antrag ist also der Bezug von ALG I (Bei Eigenkündigung gibt es eventuell Sperrzeiten, die sich auch auf die Beantragungsmöglichkeiten des Gründungszuschusses auswirken).
- Die Arbeitslosigkeit muss durch die beabsichtigte selbständige, hauptberufliche Tätigkeit beendet werden (i.d.R. geht man hier von einem Vollerwerb von mind. 15h/Woche aus)
- Am Tag der Antragstellung müssen noch mind. 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) vorhanden sein
Notwendige Unterlagen für den Gründungszuschuss-Antrag
In der Regel werden für die Beantragung des Gründungszuschusses folgende Unterlagen verlangt:
- ein vollständiger Businessplan (Beschreibung Geschäftsidee, Marketing, Rentabilitätsprognose usw.)
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftsmodell (sog. „Tragfähigkeitsbescheinigung)
- Anmeldebescheinigung vom Gewerbeamt (bei Gewerbebetrieben) bzw. Anmeldebescheinigung des Finanzamts (bei Freiberuflern)
- mitunter (eher selten) wird auch eine Teilnahmebescheinigung an einem Existenzgründungsseminar gewünscht
Hilfe bei der Beantragung
Wir können Sie bei der Vorbereitung dieser Unterlagen und der Ausarbeitung des Businessplans unterstützen und auch die Stellungnahme („Tragfähigkeitsbescheinigung“) abgeben.
Für unsere Unterstützung sind in der Regel auch Förderprogramme für Existenzgründer*innen nutzbar:
- Falls Sie bereits in ALG I sind, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit eventuell einen sog. „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ („AVGS“), den Sie bei uns einlösen können und mit dem wir – je nach Umfang und Maßnahmenschwerpunkt – gemeinsam Ihren gesamten Businessplan oder auch nur ausgewählte Teile wie das Marketingkonzept oder den Finanzteil erarbeiten können
- Für Gründer*innen in Baden-Württemberg können wir alternativ (falls kein AVGS ausgestellt wird) oder ergänzend (im Anschluss an den AVGS) auf weitere Programme der Beratungsförderung wie die Exi-Gründungsgutscheine des RKW oder für Gründer*innen aus dem Handwerksbereich auch den BWHM-Exi-Gründergutschein zurückgreifen.
- Ferner sind wir für Gründer*innen aus Bayern auch im Programm „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“ gelistet
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch rund um Ihre Gründung, Businessplan, Stellungnahme und weitere Fördermittel oder rufen Sie uns einfach an.
Was unsere Kunden sagen
Mehr Referenzen finden Sie in unserem Google-Brancheneintrag.